Gebühren / Honorar
Für gesetzlich Krankenversicherte (Selbstzahler)
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerkosten in der Regel nicht. In diesen Fällen rechne ich meine Leistungen nach Zeitaufwand ab, d.h.
(pro 60 Minuten) 100,00 €, Erstanamnese (90-120 Minuten) 140,00€.
Ausgenommen hiervon sind kurze telefonische und schriftliche Rückmeldungen zum Therapieverlauf, diese berechne ich nicht extra.
Sie erhalten eine Quittung oder auf Wunsch eine Rechnung, die keine Diagnose und Abrechnungsziffern enthält. Ob Sie Heilpraktiker-Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe steuermindernd geltend machen können, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater ab.
Bei privater Krankenversicherung oder Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen
Die privaten Krankenkassen und die Zusatzversicherungen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt bzw. ob Einschränkungen vereinbart wurden.
Wenn Sie eine Rechnung für ihre Versicherung wünschen, erstelle ich Ihnen diese gerne nach GebüH-Rahmen. Diese Rechnung ist dann, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung, innerhalb von zwei Wochen ohne Abzug zahlbar. Grundlage für meine Rechnungen ist das GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Dieses stellt keine gesetzliche Gebührenordnung dar, sondern lediglich ein Verzeichnis, Stand 1985.
Ich weise darauf hin, dass meine Gebühren unabhängig von einer evtl. Übernahme durch eine Krankenversicherung in jedem Fall von Ihnen zu begleichen sind.